Das Übertrittsverfahren wurde in den vergangenen Jahren überarbeitet.
Elternabend mit unserer Beratungslehrkraft:
Dieser fand bereits am 13.11.2024 statt.
Beratungsgespräch an weiterführenden Schulen:
Sie haben die Möglichkeit, mit einer Beratungslehrkraft einer weiterführenden Schulart ein persönliches Beratungsgespräch zu führen. Nehmen Sie Kontakt zur interessierten Schule auf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung:
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis.
Es beinhaltet:
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
- eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Übertritt in das Gymnasium:
Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule können in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums eintreten, wenn sie folgende Bedingung erfüllen:
- eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,33 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mit Eignungsvermerk für den Besuch eines Gymnasiums im Übertrittszeugnis
- Bei Wahl eines musischen Gymnasiums: zusätzlich Nachweis einer einschlägigen musischen Begabung (z. B. durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise)
Bei einer schlechteren Gesamtdurchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde kann die Eignung für das Gymnasium auch über den Probeunterricht ermittelt werden.
Der Probeunterricht ist auch bei Übertritt von einer staatlich genehmigten Schule abzulegen.
Übertritt in die Realschule:
Die Schülerinnen und Schüler können aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule eintreten, wenn sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- eine Gesamtdurchschnittsnote von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis
- Bei einer schlechteren Gesamtdurchschnittsnote kann die Eignung für die Realschule auch über den Probeunterricht ermittelt werden.
Probeunterricht:
Der Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik in schriftlicher und mündlicher Form findet vom Dienstag, 13.Mai 2025 bis Donnerstag, 15. Mai 2025 statt. Wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde, kann danach die gewünschte Schulart besucht werden. Wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde, liegt die Entscheidung bei den Eltern, ob das Kind dennoch auf die Schule übertreten soll.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.km.bayern.de/lernen/ubertritt-und-bildungswege/uebertritt